Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Cat Kat GbR und deren Kunden.
2. Die AGB der Cat Kat GbR gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Cat Kat GbR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Cat Kat GbR ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Cat Kat GbR in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Angebote der Cat Kat GbR sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Cat Kat GbR hält sich an das Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden.
2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Cat Kat GbR berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
3. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der Cat Kat GbR ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die Cat Kat GbR erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
4. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
5. Die Cat Kat GbR ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen, Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
6. Nach Auftragsbestätigung durch die Cat Kat GbR sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zwischen den Parteien möglich.

§ 3 Datenschutz

1. Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13, 14 und 21 DSGVO hier einsehbar.
2. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten der Kunden der Cat Kat GbR werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis.
3. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Die Auftragsbestätigung der Cat Kat GbR enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
3. Zahlungen sind auf das von der Cat Kat GbR in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
4. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Preisanpassung

1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei Monate, so ist die Cat Kat GbR berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 6 Ausführung der Leistungen

1. Die Cat Kat GbR kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
2. Gehört zum Leistungsumfang der Cat Kat GbR ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter der Cat Kat GbR oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
3. Sollte ein Teil der von der Cat Kat GbR angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat während der gesamten Veranstaltungsdauer (auch bei Veranstaltungen, bei denen die Cat Kat GbR den Foodtruck schon einen Tag vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort aufstellt und ggf. diesen auch nach Veranstaltungsende bis einen Tag nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort belässt) die Stromversorgung für den Foodtruck sicherzustellen.
2. Für alle Schäden, die aufgrund der Nichtgewährleistung der Stromversorgung durch den Kunden entstehen, insbesondere der Verderb von Lebensmitteln, haftet der Kunde. Der Kunde ist in diesem Fall auch zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises an die Cat Kat GbR verpflichtet. § 8.5 bleibt unberührt.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Die Cat Kat GbR hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt die Cat Kat GbR dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die Cat Kat GbR für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die Cat Kat GbR den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der Cat Kat GbR, ist die Haftung der Cat Kat GbR für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz der Cat Kat GbR– ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Das unter § 8.1 Geregelte gilt bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung im Sinne von § 8.1 anzunehmen ist.
3. Nicht verzehrte Speisen, die von der Cat Kat GbR als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum der Cat Kat GbR. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
4. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haftet die Cat Kat GbR für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn die Cat Kat GbR bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haftet die Cat Kat GbR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
7. Die Cat Kat GbR haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der Cat Kat GbR liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Cat Kat GbR ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.

§ 9 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

1. Die von der Cat Kat GbR dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an die Cat Kat GbR zurückzugeben.
2. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.
3. Die Rücknahme von Porzellanlbowls durch die Cat Kat GbR erfolgt unter Vorbehalt. Die exakten Bruch- und Fehlmengen werden von der Cat Kat GbR unverzüglich nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt. Bruch – und Fehlmengen berechnet die Cat Kat GbR dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert.

§ 10 Stornobedingungen

1. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Vertrag storniert, ist die Cat Kat GbR berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:
aa. ab dem Tag der Buchung 25 % der Vertragssumme
bb. 4 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Vertragssumme
cc. 2 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 70 % der Vertragssumme
dd. unter einem Tag vor Veranstaltungsbeginn die volle Vertragssumme
2. Die Cat Kat GbR ist berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.
3. Die Beweislast für die vom Kunden behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen – in jedem Fall der Kunde.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Cat Kat GbR und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde
a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder
c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.